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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mademoiselle Fée e.U. Event-Design, Decoration & Styling, Stefanie Rausch

1. Allgemeines

1.1. Mademoiselle Fée e.U. ist ein Einzelunternehmen.
Stefanie Rausch
Herzmanskystraße 1/5
1140 Wien
0043/676/777 07 52
stefanie@mademoiselle-fee.at
www.mademoiselle-fee.at

1.2. Es gelten ausschließlich meine Liefer- und Zahlungsbedingungen. Anderslautende Bedingungen des Kunden erkenne ich nicht an.

1.3 Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr. 

2. Vertragsabschluss

2.1. Sämtliche Angebote der Firma Mademoiselle Fée sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn es wird ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart. Sämtliche Entwürfe und Angebote sind geistiges Eigentum von Stefanie Rausch. Eine nicht autorisierte Weitergabe an Dritte ist untersagt.

2.2. Ein einstündiges telefonisches Erstgespräch ist kostenlos. Kommt es danach trotz mehrmals vom Kunden gewünschter und durchgeführter Beratungsgespräche zu keinem Vertragsabschluss, so wird der Aufwand rückwirkend mit € 300,00 verrechnet.

2.3. Das Angebot ist ab dem Datum der Aussendung 7 Werktage gültig, währen dessen ist der Veranstaltungstermin für den Kunden reserviert. Dieser nimmt zur Kenntnis, dass Rückmeldungen danach nicht berücksichtigt werden können, sollte zwischenzeitlich eine andere Anfrage oder Buchung für diesen Termin eintreffen oder getätigt werden.

2.4. Bei Buchung ist der Vertrag inkl. Datenschutzerklärung ausgefüllt und unterschrieben zu retournieren und damit zur Kenntnis genommen. Der Auftrag wird schriftlich erteilt und durch eine entrichtete Anzahlung gültig. Im Angebot, das der Kunde schriftlich bestätigt, sind Art und Umfang der Leistung sowie der Preis klar deklariert. Gleiches gilt für mündliche oder fernmündliche Aufträge. Durch die Buchung akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Mademoiselle Fée Event-Design.

2.5. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in vereinbarter Höhe fällig, die sofort ab Rechnungsdatum auf das Konto unterhalb zu überweisen ist. Mit Einlangen der Anzahlung ist der Termin der Veranstaltung fix bestätigt.

Stefanie Rausch IBAN:AT82 1420 0200 1216 2457 BIC: EASYATW1

2.6. Alle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma Mademoiselle Fée sind schriftlich niederzuschreiben. Leistungen, die ursprünglich nicht angeboten wurden sowie Zusatzaufträge, werden von der Firma Mademoiselle Fée gegen entsprechendes Entgelt erbracht, außer es ist schriftlich die Unentgeltlichkeit vereinbart 

2.7. Sollten einzelne Telefonate den Zeitaufwand einer Beratungsstunde in Anspruch nehmen, wird eine solche verrechnet, außer es ist anders vereinbart.

2.8. Leistungsumfang, Materialkosten und Leihgebühren wurden aufgrund der Angaben des Kunden und seiner Wünsche beim Erstgespräch eingeschätzt und sind Basis für ein vorläufiges Angebot. Seine Vorstellungen und Wünsche können sich während der gesamten Planungsphase verändern. Daher werden zunehmender Arbeitsaufwand und erhöhter Materialverbrauch ebenfalls in Rechnung gestellt.

2.9. Verträge mit externen Dienstleistern sowie deren Bezahlung werden vom Kunden direkt mit den jeweiligen Vertragspartnern abgeschlossen und verrechnet, auch wenn sie auf Empfehlung von Mademoiselle Fée Event-Design arbeiten.

3. Preise

3.1. Der angewendete Stundensatz beträgt € 100,00. Ab 23:00 Uhr beträgt der Stundensatz € 140,00. Alle Preise sind umsatzsteuerfrei gemäß § 6(1)27 UStG.

3.2. Ein Abzug von Skonto oder Rabatten wird nicht gewährt, außer es ist schriftlich etwas Anderes vereinbart. 

3.3. Alle Leistungen, die vor Auftragserteilung erbracht wurden, sind zur Gänze zu bezahlen, auch wenn der Auftrag nicht zustande kommt.

3.4. Fahrtzeiten werden mit € 0,90/Kilometer ab Firmensitz, zur Location oder jedem anderen Treffpunkt hin und retour verrechnet.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Zur Fixierung des Auftrags ist eine Anzahlung in der Höhe von 40% des vereinbarten Leistungsumfangs zu leisten. In der Endabrechnung wird der am Liefertag tatsächlich erbrachte Leistungsumfang abzüglich der geleisteten Anzahlung verrechnet.

4.2 Die für erbrachte Leistungen gelegte Rechnung wird ab Rechnungsdatum sofort ohne Abzüge fällig. Nach zehn Tagen kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Nach Eintritt des Verzugs ist der Rechnungsbetrag mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.3 Schecks oder Wechsel werden nicht angenommen.

4.4. Aufrechnungsansprüche stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma Mademoiselle Fée anerkannt wurden.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Hat der Auftraggeber Ware vorausbestellt, so können die gelieferten Gegenstände in Struktur und Farbe abweichen, soweit dies handelsüblich ist. Sind die bestellten Gegenstände oder Dekorationen nicht lieferbar, wird der Ersatz nach Wahl von Stefanie Rausch in gleichwertigen Gegenständen/Dekorationen erstellt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen wurde.

5.2. Wenn der Auftraggeber offenes Kerzenlicht in der Dekoration wünscht, so übernimmt die Firma Mademoiselle Fée im Schadensfall keinerlei Haftung. Geltende Vorschriften bezüglich des Brandschutzes in diversen Locations sind vom Auftraggeber eigenständig einzuholen und einzuhalten. Notwendige Informationen sind vom Auftraggeber an die Firma Mademoiselle Fée weiterzuleiten.

5.3. Sämtliche Leihartikel sind ausschließlich zweckgebunden einzusetzen. Bei Aufbau durch Firma Mademoiselle Fée ist ein Umpositionieren oder anderweitige Verwendung als beim Aufbau vorgesehen vorab mit Mademoiselle Fée abzusprechen. Bei unsachgemäßer Verwendung übernimmt Firma Mademoiselle Fée im Schadensfall keinerlei Haftung. Geltende Vorschriften in diversen Locations sind vom Auftraggeber eigenständig einzuholen und einzuhalten. Notwendige Informationen sind vom Auftraggeber an die Firma Mademoiselle Fée weiterzuleiten.

5.4. Mit der Abschluss der Aufbau-Arbeiten verliert die Firma Mademoiselle Fée die Kontrolle über den Zustand und das Aussehen der gewünschten Dekoration, sofern nicht mein Aufenthalt in der Location auch während der Feier schriftlich vereinbart worden ist. Mit der Buchung des Aufbaus am Tag der Feier durch Firma Mademoiselle Fée bestätigt der Kunde, dass ihm dies bekannt ist – eine Gewähr für das optische Gesamtbild kann nicht für die gesamte Dauer der Veranstaltung übernommen werden.

5.5. Die Firma Mademoiselle Fée haftet nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für sonstige Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn. Sie übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Transportmittel, chemische oder thermische Einflüsse oder höhere Gewalt verursacht worden sind.

5.6. Leihgegenstände Beschädigung / Fehlmengen / Bruch

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für etwaige Leihgegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Er verpflichtet sich, die Gegenstände sorgfältig zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zu retournieren. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da Beschädigungen und Fehlmengen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess bzw. beim Einlagern der Gegenstände ermittelt werden können. Beschädigungen und Fehlmengen werden zum aktuellen Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Grundsätzlich wird für Leihgegenstände eine entsprechende Leih- und Reinigungsgebühr erhoben. Wenn die Leihgegenstände durch den Kunden extrem verschmutzt retourniert oder beim Abbau durch Firma Mademoiselle Fée als solches vorgefunden werden, behält sich diese vor, zusätzlich entstandene Reinigungskosten dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung zu stellen. 

5.7. Der Auftraggeber haftet der Firma Mademoiselle Fée gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung der Leihgegenstände entstehen, gegenüber der Firma Mademoiselle Fée geltend machen. 

5.8. Es wird keine Haftung für die Qualität der Ausführung oder den Ausfall von Leistungen externer Dienstleister übernommen.

6. Abnahme und Gefahrenübergang

6.1 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er seine sonstigen Mitwirkungspflichten, ist die Firma Mademoiselle Fée berechtigt, den entstandenen Schaden – einschließlich etwaiger Mehraufwendungen – zu verrechnen.

6.2 Sollte der Kunde einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise stornieren, ist die Firma Mademoiselle Fée jedenfalls berechtigt, ohne weiteren Nachweis zumindest 50% des erteilten Auftragswertes in Rechnung zu stellen:

Bei Stornierungen bis 90 Tage vor Auftragsdatum wird die Anzahlung sowie 50% des Auftragswertes als Stornogebühr einbehalten, außer die bis dahin bereits erbrachte Leistung überschreitet diesen Wert. In einem solchen Fall werden alle bis dahin erbrachten Leistungen verrechnet und sind sofort fällig. 

Bei Stornierung weniger als 90 Tage vor Auftragsdatum ist der volle Betrag laut Angebot zu bezahlen.

6.3 Der Gefahrenübergang erfolgt bei Abschließen des Aufbaus in der Location beziehungsweise bei ausschließlichem Verleih von Dekoration bei Abnahme der Leihgegenstände durch den Kunden.

6.4 Die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere auch der Auf- und Abbau am Tag der Feier durch Event-Designerin Stefanie Rausch persönlich kann nicht garantiert werden. Bei Verhinderung durch Krankheit oder gravierende persönliche Gründe wird für gleichwertigen Ersatz gesorgt, welcher eins zu eins nach dem ursprünglichen Angebot zu entlohnen ist.

6.5. Liegt für den Tag Ihrer Feier zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage bereits eine Buchung vor, ist es möglich, den Auf- und Abbau (sofern diese Leistung von Ihnen gewünscht wird) von einem gleichwertigen Ersatz für Event-Designerin Stefanie Rausch durchführen zu lassen. Sämtliche Betreuung in der Planungsphase sowie Konzept & Kommunikation erfolgen durch Stefanie Rausch persönlich.

7. Datenschutzbestimmungen

7.1. Ihre mir übermittelten persönlichen Daten werden von Firma Mademoiselle Fée nicht an Dritte weitergegeben, dies ausgenommen jener personenbezogenen Daten, welche bei Besuch der Webseite von gesetzten Cookies und Plugins – Ihre Zustimmung vorausgesetzt – erhoben werden. Darüber hinaus kann die Firma Mademoiselle Fée Daten des Kunden jedoch dann an Dritte weitergegeben, wenn dies notwendig ist, um einen gerichtlichen oder behördlichen Auftrag zu erfüllen oder wenn dies vom Kunden selbst gewünscht wird.

7.2 Firma Mademoiselle Fée bewahrt Daten – sofern nicht an anderer Stelle dieser Datenschutzerklärung für bestimmte Datensätze etwas anderes bestimmt wird –solange auf, als dies für ihre Geschäftszwecke (vor allem für die Kommunikation und Rechnungslegung) bzw. allenfalls aufgrund rechtlicher Bestimmungen notwendig ist. 

Für Daten, die im Zusammenhang mit Steuern und Buchhaltung stehen, sind dies nach der BAO zumindest 7 Jahre. Daten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung von vertraglichen Pflichten stehen, werden jedenfalls zumindest 3 Jahre nach dem Ende der Vertragsbeziehung gespeichert. Daten, welche aufgrund der Zustimmung des Kunden erhoben und verarbeitet werden, können von Seiten von Firma Mademoiselle Fée nur solange verarbeitet werden, bis die Zustimmung widerrufen wird.

Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

7.3 Die personenbezogenen Daten, welche für die Geschäftsbeziehung zur Verfügung gestellt wurden, werden ausschließlich für den Auftrag zur Verwaltung, Betreuung und für die Kommunikation zwischen Auftraggeber und -nehmer verwendet. Für den Auftrag relevante Kommunikation und Informationen mit externen Dienstleistern oder in deren Namen, sowie das Einholen von Angeboten werden erst nach Zustimmung des Auftraggebers relevante personenbezogene Daten wie Emailadresse und/oder Telefonnummer weitergegeben. Ansonsten erfolgt die Verarbeitung personenbezogenen Daten lediglich im Rahmen der Erfüllung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten.

Die Firma Mademoiselle Fée darf Fotos des Auftrags im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration ihrer Dienstleistung verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Website, Blog, Fachmagazine, Social Media etc.) Der Auftraggeber erteilt hierzu mit Vertragsunterzeichnung sein ausdrückliches Einverständnis. 

Natürlich respektiert die Firma Mademoiselle Fée die Privatsphäre ihrer Kunden und bittet um einen Hinweis, sollte dies nicht gewünscht sein 

7.4. Kommunikation und Nutzung via Messengerdienste oder Social Media wie z.B. Facebook, Instagram, Whatsapp:

Solche Dienste erlauben bei der Installation, dass auf Kontakte und vertrauliche Informationen des Nutzers zugegriffen werden darf. Da Instagram und Whatsapp außerdem in Verbindung mit Facebook stehen, werden daraufhin ebenso Daten an Facebook übergeben. 

7.5. Firma Mademoiselle Fée ersucht daher Whatsapp oder Messenger nicht als generellen Kommunikationsweg wählen, da auf diesem Wege keinen Einfluss auf die Verarbeitung von Daten möglich ist. Diese werden automatisch von Facebook verarbeitet, gespeichert und können nicht gelöscht werden. Firma Mademoiselle Fée kann deshalb keine Auskunft darüber geben, wie Daten verarbeitet werden, daher kann auch bei Nutzung dieser Kommunikationsmittel kein Gebrauch vom „Recht auf Vergessenwerden“ gemacht und von Seiten der Firma Mademoiselle Fée keine Haftung dafür übernommen werden.

Falls der Kunde auf eigenen Wunsch Messengerdienste nutzen möchte, möge dieser bestätigen, dass er sich dieser Punkte bewusst ist und diese in Kauf nimmt.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über alle aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

8.2 Sollte eine oder mehrere der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im übrigen nicht berührt.

8.3 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht.

8.4 Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ist Erfüllungsort der Sitz der Firma Mademoiselle Fée.

8.5 Es gilt das dem Firmensitz nächste zuständige sachliche Gericht als vereinbart.